Neue Segelyachten, die in keiner der vorgenannten Listen berücksichtigt sind, werden generell nur über den Technischen Ausschuss (TA) eingestuft.
Der Techn. Ausschuss stellt für die Segelyacht ein Zertifikat für die laufende Segelsaison aus.
Anträge an den TA
Die Anträge an den TA zur Erstellung eines Zertifikates für eine neue Segelyacht sind vom Eigner bis 12 Tage vor dem Start an den TA einzureichen. Ein entsprechendes Antragsformular ist hier abrufbar.
In besonders begründeten Ausnahmefällen kann auf dem selben Weg bei groben Fehleinstufungen in einer der Yardsticklisten ein Änderungszertifikat beantragt werden. Änderungsanträge an den TA müssen bis spätestens 30. April der begonnenen Saison gestellt werden.
Yardstick-Zertifikat